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Mit Handicap in die allgemeine Schule

Seit 2015 gilt in Baden-Württemberg das neue Schulgesetz, in dem das Recht auf Inklusion in der Schule verankert wurde. Das heißt: Kinder mit Behinderung haben nun das Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen und hier ihren Fähigkeiten entsprechend unterrichtet zu werden. Wie kann das konkret für unser Kind aussehen? Welche Rechte haben Eltern von Kindern mit Behinderung?

Veranstalter und Referentin

Tübinger Elterninitiative ELFI – Eltern für Inklusion in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Rottenburg e.V. und der Lebenshilfe Tübingen e.V. am Donnerstag, den 9. März 2017 um 20 Uhr einen Informationsabend mit der Referentin Kirsten Ehrhardt, Elternberaterin bei der Landesarbeits-gemeinschaft „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Baden-Württemberg“. Kirsten Ehrhardt, Juristin, Journalistin und selbst Mutter eines Sohnes mit Behinderung, hat einen gut verständlichen Elternratgeber zum Schulgesetz geschrieben und beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Inklusion in der Schule. Sie kann über vielfältige Erfahrungen mit dem Gesetz aus der Praxis berichten und ist für alle Fragen offen.

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